Geographische Herkunftsangaben: Schutzinstrument der Europäischen Union für regionale Spezialitäten

Sidali KL;
2015-01-01

Abstract

Dresdner Christstollen, Gruyère, Parmaschinken oder Bayerisches Bier – all diese Produkte verdanken ihren spezifischen Charakter, so die Annahme der EU, ihrem regionalen Ursprung und seinen „natürlichen und menschlichen Einflüsse[n]“ (Europäischer Rat 2006: Artikel 2, Absatz 1a), worauf ihre Namen verweisen. Damit diese Spezialitäten nur innerhalb ihres Ursprungsgebiets her-gestellt, ihre Namen nicht außerhalb des Gebiets genutzt, ProduzentInnen vor Nachahmern und KonsumentInnen vor irreführenden Produktbezeichnungen geschützt werden (ebd.: Erwägungsgründe), vereinheitliche die Europäische Union den Geoschutz: Sie etablierte mit dem Instrument der geographischen Herkunftsangaben (geographical indications, GIs) ein spezifisches, einem Raum zugeordnetes Kollektivrecht. Mehr als 1.400 Namen regionaler Spezialitäten sind derzeit auf europäischer Ebene durch dieses Instrument registriert oder durchlaufen gerade das dafür vorgesehene Antragsverfahren. Während zu Beginn der unionsweiten Regelung, Anfang der 1990er Jahre, wenige und vor allem südeuropäische Produkte ange-meldet wurden, wird das Instrument inzwischen zunehmend europaweit genutzt. Dementsprechend mehrte sich in den vergangenen Jahren auch die wissen-schaftliche Auseinandersetzung mit dem Geoschutz. Sie verblieb aber weitge-hend in disziplinären Kontexten, was weder der Komplexität des Schutzinstru-ments noch der Breite der Effekte gerecht wird (Parasecoli und Tasaki 2011: 107). Anders hingegen in der Forschergruppe zu Cultural Property, in der Ag-rarökonomie und Empirische Kulturwissenschaft zusammenarbeiten. Solch eine interdisziplinäre Kooperation ist hilfreich zur Untersuchung eines Schutzinstrumentes, das sich auf Konzepte wie Regionalität und Traditionalität stützt, um ein Netz aus (kultur-)politischen, ökonomischen und rechtlichen Inte-ressen zu bedienen: Mit dem Rechtsinstrument der GI werden mit Lebensmit-teln per se bereits wirtschaftliche Güter ausgewählt, ausgezeichnet und geschützt. Dadurch dass GIs aber als „Kulturgut“ präsentiert werden, findet zusätzlich eine Inwertsetzung von Region und Tradition statt. Wie reglementiert die Europäi-sche Union diese Propertisierungs-, Kommodifizierungs und Kulturalisierungs-prozesse? In welchem Kontext erwuchs das Interesse an diesen Regularien? Wie werden sie gegenwärtig implementiert? Und nicht zuletzt: Welche Schlüsse und Empfehlungen lassen sich daraus ableiten? Diese Fragen diskutiert der vorlie-gende Beitrag aus bidisziplinärer Perspektive der Agrarökonomie und Empiri-schen Kulturwissenschaft.
2015
978-3-86395-204-4
Geographische Herkunftsangaben; Regionale Spezialitäten; Marketing
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