Sokrates u. Kant stimmen ganz darin überein, daß das Rechtthun nicht auf ein Gefühl sondern nur auf etwas Objectives gegründet sein könne. Wenn dagegen das berühmte Schillersche Xenion einwendet, daß dann der Beistand u. Dienst, den man dem Freunde aus Neigung erweise, nicht «tugendhaft» zu nennen sei, so trifft er den entscheidenden Punkt der ethischen Lehre nicht. Denn daß wir dem, den wir lieben, Gutes erweisen, ist nur natürlich – «thun nicht Zöllner und Sünder dasselbe?» – und fällt überhaupt nicht unter die ethische Beurteilung. Soll aber diese Liebe das entscheidende Motiv unseres gesamten Verhaltens dem Freunde gegenüber sein, so werden wir sehr leicht in Collision mit einem ganz anderen Motiv und dadurch in Verwirrung kommen. Wenn der Freund in Streit mit einem gerät, der vielleicht auch mein Freund oder aber ein ganz Fremder sein mag, so darf ich nicht fragen, wem meine Neigung in höherem Grade gehört, sondern wer Recht hat. Und wollte man sich auch hier auf die Liebe berufen, die keine wahre Liebe wäre, wenn sie nicht auch den Freund zum Rechtthun führen wollte, so wäre ja eben damit anerkannt, daß es ein Rechtes giebt, dem der Mensch, ob er liebt oder nicht, unbedingt Ehre erweisen muß.
Kritik an Kants kategorischem Imperativ
stavru
2024-01-01
Abstract
Sokrates u. Kant stimmen ganz darin überein, daß das Rechtthun nicht auf ein Gefühl sondern nur auf etwas Objectives gegründet sein könne. Wenn dagegen das berühmte Schillersche Xenion einwendet, daß dann der Beistand u. Dienst, den man dem Freunde aus Neigung erweise, nicht «tugendhaft» zu nennen sei, so trifft er den entscheidenden Punkt der ethischen Lehre nicht. Denn daß wir dem, den wir lieben, Gutes erweisen, ist nur natürlich – «thun nicht Zöllner und Sünder dasselbe?» – und fällt überhaupt nicht unter die ethische Beurteilung. Soll aber diese Liebe das entscheidende Motiv unseres gesamten Verhaltens dem Freunde gegenüber sein, so werden wir sehr leicht in Collision mit einem ganz anderen Motiv und dadurch in Verwirrung kommen. Wenn der Freund in Streit mit einem gerät, der vielleicht auch mein Freund oder aber ein ganz Fremder sein mag, so darf ich nicht fragen, wem meine Neigung in höherem Grade gehört, sondern wer Recht hat. Und wollte man sich auch hier auf die Liebe berufen, die keine wahre Liebe wäre, wenn sie nicht auch den Freund zum Rechtthun führen wollte, so wäre ja eben damit anerkannt, daß es ein Rechtes giebt, dem der Mensch, ob er liebt oder nicht, unbedingt Ehre erweisen muß.| File | Dimensione | Formato | |
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