Zurechnungsfähigkeit, Schuld und Zurechnung in der Hegelschen Betrachtung der Verrücktheit
Giulia Battistoni
2024-01-01
Abstract
Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit konzentriert sich dieser Beitrag auf zentrale Gedanken des Moralitätskapitels der Grundlinien der Philosophie des Rechts, um zu klären, inwiefern Geisteskranke als zurechnungsfähig und verantwortlich gelten können – und wie diese Frage in die Problematik des moralischen Standpunkts eingebettet ist. Dieser erscheint in seiner verabsolutierten Subjektivität, die jeden objektiven Inhalt auflöst, selbst als eine Form geistiger Krankheit. Einige psychische Störungen beruhen laut Hegel nicht zufällig auf der Neigung zur Innerlichkeit sowie auf Eitelkeit und Stolz. Zur Klärung beziehe ich mich ergänzend auf § 408 der Anthropologie, der Hegels Sicht auf Geisteskrankheiten verdeutlicht.File in questo prodotto:
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