Hegels Zurechnungslehre mit Rücksicht auf ihre juristischen Implikationen
Giulia Battistoni
2019-01-01
Abstract
Das Kapitel Moralität des objektiven Geistes wird von Hegel von der 1. bis zur 3. Ausgabe der Enzyklopädie bereichert: Hier verweist er auf juristisch-moralische Begriffe wie Vorsatz und Absicht, die in der 1. Ausgabe (Enz A) abwesend sind und in den Grundlinien der Philosophie des Rechts weiterentwickelt werden: Diese Begriffe ermöglichen es, eine Zurechnungslehre innerhalb des Hegelschen Systems zu erkennen, unter dem Gesichtspunkt einer strikten philosophischen Begründung. Mein Beitrag zielt darauf ab zu zeigen, inwiefern Hegels Zurechnungslehre sich fruchtbar im rechtlichen Bereich erweist, nicht nur für die direkten Schüler Hegels, sondern auch für die Juristen der nachfolgenden Generation, wie A.F. Berner, der einige schon in der Enz A vorhandene Begriffsunterscheidungen entwickelt.File in questo prodotto:
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