Handlungstheoretische und logische Grundlagen des Zurechnungsbegriffs: Von Hegel zur Strafrechtswissenschaft
Giulia Battistoni
2025-01-01
Abstract
Das Kapitel untersucht Hegels Beitrag zur strafrechtlichen Theorie im 19. Jahrhundert, als das Strafrecht in Deutschland noch als Teilgebiet der Philosophie verstanden wurde. Im Mittelpunkt steht Hegels Handlungstheorie und ihre Bedeutung für die Begriffe Schuld und Zurechnung, die als Grundlage seiner Verbrechens- und Straftheorie dienen. Der Beitrag gliedert sich in zwei Teile: (1) Zunächst wird die von Hegel eingeführte Unterscheidung zwischen Tat und Handlung analysiert, insbesondere in ihrer Rezeption durch seinen Schüler Karl Ludwig Michelet sowie die Juristen Berner und Köstlin, die Hegels Begriffe in die Strafrechtsdogmatik überführten. (2) Anschließend werden die logischen Grundlagen von Hegels Zurechnungslehre in den Modalkategorien der Wesenslogik identifiziert und ihre Bedeutung für das Strafrecht anhand der genannten Autoren erläutert.File in questo prodotto:
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